Aus der Jagdordnung 2026/2027
Kategorien von jagdbaren Tierarten (Art. 1; JaDV)
Der Abschuss von Rehen mit dem Patent B kann für folgende Kategorien bewilligt werden:
| a | Rehbock (Kategorie B1), |
| b | Rehgeiss (Kategorie B2), |
| c | Rehkitz (Kategorie B3), |
Grundfreigabe
2 Rehe: 1 Rehbock (Kategorie B1) oder 1 Rehgeiss (Kategorie B2) und 1 Rehkitz (Kategorie B3)
Die Waldschnepfe ist in den Wildräumen 1 und 2 jagdbar
Feld- und Schneehasen dürfen im ganzen Kanton nicht erlegt werden.
Pro Jägerin/Jäger können maximal 9 Rehe erworben werden.
Gruppe I:
Wildräume 11, 12, 13, 14, 15, 16 und 17
Patent B (Jagd ohne Zusatzpatent)
1 Rehbock (Kat. B1) oder 1 Rehgeiss (Kat. B2) und 1 Rehkitz (Kat. B3)
max. 2 Rehe in dieser Gruppe
Gruppe II:
Wildräume 1, 2, 8 und 9
Patent B + ein Zusatzpatent B
1 Rehbock (Kat. B1) und 1 Rehgeiss (Kat. B2) und 1 Rehkitz (Kat. B3)
max. 3 Rehe in dieser Gruppe
Gruppe III:
Wildräume 3, 4, 5, 6, 7 und 10
ab dem 4. Reh müssen die Abschüsse in dieser Gruppe erfolgen
Patent B + Zusatzpatente B
1 Rehbock (Kat. B1) und 1 Rehgeiss (Kat. B2) und 1 Rehkitz (Kat. B3)
wer 4 Tiere und mehr erwirbt, muss mind. 2 Geissen oder 2 Kitze erlegen
(Ausnahmen: Wildräume 3, 7 und 10)
Markierte oder besenderte Wildtiere
Markierte Rehe können erlegt werden, sind jedoch umgehend mit den nötigen Angaben dem zuständigen Wildhüter zu melden.
Besondere Vorschriften
Innerhalb einer Jagdgruppe ist der Abschuss von Rehen zu Lasten eines anderen Gruppenmitgliedes
gestattet (Art. 14 JaDV).
Der Zusammenschluss von zwei Jagdgruppen kann gemäss Art. 14 Abs. 3 JaDV (zur Erfüllung besonderer Aufgaben, insbesondere für Massnahmen zur Begrenzung von Wildschäden) durch das Jagdinspektorat bewilligt werden. Diese zusätzliche Möglichkeit (keine Gesellschaftsjagd nach Artikel 15 JaDV) ist nur in Waldflächen mit untragbarem Wildtiereinfluss (rote Zonen) gemäss Wildeinflussgutachten AWN 2025 (QR «Wald und Wild») möglich. Der Zusammenschluss ist beim zuständigen Wildhüter spätestens am Vortag zu melden.
Markenersatz bei untergewichtigem Kitz, d.h. unter 8 Kilogramm.
Die Angaben zu den Wildräumen sind in den Festlegungen für die Jagdperiode 2026/2027 (Jagdordnung) ersichtlich.
Die Jagdgebiete für die Donnerstagsjagd Reh sind auf der Webseite des Jagdinspektorates zu finden.