NASU
Die Nachsucheorganisation (NASU) des Berner Jägerverbandes, unterstützt und fördert die weidgerechte Jagd. Sie steht jedem Jäger und jeder Jägerin für eine zeit- und fachgerechte Nachsuche, während der ganzen Jagdperiode, im ganzen Kanton zur Verfügung.
Pflichten nach dem Schuss
Art. 16 JaDV
Besondere Nachsuchevorschriften
1. Auf beschossene Wildtiere ist zeit- und fachgerecht nachzusuchen.
2. Bleiben Säugetiere nicht im Feuer, ist die jagdberechtigte Person verpflichtet, sofort nach dem Schuss ihren eigenen Standort sowie denjenigen des beschossenen Säugetieres und dessen Fluchtrichtung deutlich zu kennzeichnen. Beim Nachtansitz auf Haarraubwild können diese Massnahmen auch erst mit dem Jagdabbruch getroffen werden.
3. Auf beschossenes Schalenwild muss die Nachsuche mit einem auf Schweiss geprüften Hunddurchgeführt werden.
Bei klaren Fehlschüssen kann die Wildhüterin oder der Wildhüter die Jägerin oder den Jäger von dieser Pflicht entbinden.
3a. Auf beschossene Wasservögel muss die Nachsuche mit einem geprüften Apporteur durchgeführt werden.
4. Erfolglose Nachsuchen auf Säugetiere und Wasservögel sind der Wildhüterin oder dem Wildhüter am Tag der Schussabgabe zu melden.