Gästekarten

Bestellung Gästekarten
Die Gästekarten können beim Jagdinspektorat bestellt werden.
Bitte bestellen Sie Ihre Gästekarte mindestens drei Arbeitstage vor dem Gültigkeitsdatum. Für kurzfristigere Bestellungen kann ein rechtzeitiger Versand nicht garantiert werden.
Kosten pro Gästekarte: CHF 42.-. Pro Bestellung können maximal vier Gästekarten bestellt werden.
Bei der Bestellung der Gästekarte werden folgende Dokumente zum Jagdgast verlangt:
– gültiger Treffsicherheitsnachweis (nicht älter als 1 Jahr)
– gültiger Nachweis der Haftpflichtversicherung
– Jagdfähigkeitsausweise (nur bei erster Anmeldung notwendig)

Vorschriften Gästekarten
-nach Art. 9 JWG
1  Mit der Gästekarte kann eine jagdberechtigte Person einen Gast für einen Tag an ihrer Jagdberechtigung beteiligen.
2  Der Gast muss die Voraussetzungen für die Erteilung der Jagdbewilligung gemäss Artikel 6 JWG erfüllen.
3  Er darf die Jagd nur in Begleitung der gastgebenden Person ausüben.
-nach Art. 4 JaDV
1  Die Gastgeberin oder der Gastgeber beantragen beim Jagdinspektorat die Gästekarte mit allen verlangten Angaben (insbesondere Name des Gastes und Gültigkeitstag).
1a Das Jagdinspektorat stellt die mit den gemachten Angaben versehenen Gästekarten der Gastgeberin oder dem Gastgeber zu.
2  Der Gast muss sich jederzeit über eine anerkannte Jagdprüfung ausweisen können.
3  Das Jagdinspektorat kann eine Organisation mit der Ausgabe der Gästekarten beauftragen; die Organisation bezeichnet ihre Ausgabestelle.
4  Die durch das Jagdinspektorat beauftrage Organisation ist berechtigt, für die Ausgabe der Gästekarten einen Zuschlag von höchstens zehn Franken als Abgeltung für den eigenen Verwaltungsaufwand zu verlangen.