JAGORDNUNG 2025

Kategorien von jagdbaren Tierarten Art. 1; JaDV

Der Abschuss von Rehen mit dem Patent B kann für folgende Kategorien bewilligt werden:

a Rehbock (Kategorie B1),
b Rehgeiss (Kategorie B2),
c Rehkitz (Kategorie B3),

Jagd mit dem Patent B (Rehjagd)

Grundfreigabe:

  • 2 Rehe: 1 Rehbock (Kategorie B1) oder 1 Rehgeiss (Kategorie B2) und 1 Rehkitz (Kategorie B3).
  • Die Waldschnepfe ist in den Wildräumen 1 und 2 jagdbar.
  • Feld- und Schneehasen dürfen im ganzen Kanton nicht erlegt werden.

Pro Jäger/Jägerin können maximal 9 Rehe erworben werden!

Gruppe I:
Wildräume 11, 12, 13, 14, 15, 16 und 17
Patent B (Jagd ohne Zusatzpatent)
1 Rehbock (Kat. B1) oder 1 Rehgeiss (Kat. B2) und 1 Rehkitz   (Kat. B3)
max. 2 Rehe in dieser Gruppe

Gruppe II:
Wildräume 1, 2, 8 und 9
Patent B + ein Zusatzpatent B
1 Rehbock (Kat. B1) und 1 Rehgeiss (Kat. B2) und 1 Rehkitz (Kat. B3)
max. 3 Rehe in dieser Gruppe

Gruppe III:
Wildräume 3, 4, 5, 6, 7 und 10
ab dem 4. Reh müssen die Abschüsse in dieser Gruppe erfolgen
Patent B + Zusatzpatente B
1 Rehbock (Kat. B1) und 1 Rehgeiss (Kat. B2) und 1 Rehkitz (Kat. B3)
wer 4 Tiere und mehr erwirbt, muss mind. 2 Geissen oder 2 Kitze erlegen
(Ausnahmen: Wildräume 3, 7 und 10)

Besondere Vorschriften:

WR 3 max. 6 Zusatzpatente = Total 8 Tiere
WR 4 max. 7 Zusatzpatente = Total 9 Tiere
Markenersatz für Rehkitze unter 10kg im Perimeter des Wald-Wild Konzeptes Längwald (Karte mit Grenzverläufen siehe Homepage des Jagdinspektorates www.be.ch/jagd)  
WR 5 max. 7 Zusatzpatente = Total 9 Tiere
WR 6 max. 2 Zusatzpatente = Total 4 Tiere
WR 7 Gemeinden Laupen, Mühleberg, Frauenkappelen, Neuenegg, Bern max. 5 Zusatzpatente = Total 7 Tiere
restlicher Wildraum max. 1 Zusatzpatent = Total 3 Tiere
WR 8 WSG Schüpfenflue Nr. 69  Grundpatent = Total 2 Tiere
WR 10 max. 2 Zusatzpatente = Total 4 Tiere
WR 1,4,5,7,10 Donnerstagjagd Reh in ausgewählten Schwerpunktgebieten (Karte mit Grenzverläufen siehe Homepage des Jagdinspektorates www.be.ch/jagd)

Donnerstagsjagd Reh

WR 1,4,5,7,10    Donnerstagjagd Reh in ausgewählten Schwerpunktgebieten (Karte mit Grenzverläufen siehe Homepage des Jagdinspektorates www.be.ch/jagd)

Die Rehjagd am Donnerstag wird erlaubt, wenn das Wild untragbare Schäden am Wald anrichtet. Sie gilt jeweils für eine Jagdsaison in den festgelegten Gebieten.

Vorschriften für die Donnerstagsjagd Reh

  • Wer an einer Donnerstagsjagd teilnehmen will, meldet sich beim  zuständigen Wildhüter bis am Vortag (Mittwoch) mit Angabe des Jagdgebiets an.
  • Erlaubt ist die Ansitz- und Pirschjagd ohne Einsatz von Jagdhunden. Gegenseitiges Zudrücken ist verboten.
  • Ansonsten gelten die allgemeinen Jagdvorschriften.

Innerhalb einer Jagdgruppe ist der Abschuss von Rehen zu Lasten eines anderen Gruppenmitgliedes gestattet (Artikel 14 JaDV).

Der Zusammenschluss von zwei Jagdgruppen kann gemäss Art. 14 Abs. 3 JaDV (Zur Erfüllung besonderer Aufgaben, insbesondere für Massnahmen zur Begrenzung von Wildschäden) durch das Jagdinspektorat in Ausnahmen bewilligt werden. Diese zusätzliche Möglichkeit (keine Gesellschaftsjagd nach Artikel 15 JaDV) ist nur in Waldflächen mit untragbaren Wildtiereinfluss ge mäss Wildschadengutachten AWN 2023 möglich.

Karte Wildschadengutachten

Markenersatz bei untergewichtigem Kitz, d.h. unter 8 Kilogramm.

Markierte oder besenderte Wildtiere
Markierte Rehe können erlegt werden, sind jedoch umgehend mit den nötigen Angaben dem zuständigen Wildhüter zu melden.

Wildraum 1
Les Convers

Gruppe II Freigabe 3 Rehe

Donnerstagsjagd: Les Convers – Renan - Sonvilier

Wildraum 2

Gruppe II Freigabe 3 Rehe

Wildraum 3

Gruppe III Freigabe 8 Rehe

Wildraum 4

Gruppe III Freigabe 9 Rehe

Wer 4 Tiere und mehr erwirbt, muss mindestens 2 Geissen oder 2 Kitze erlegen

Donnerstagsjagd: Bergwald

Donnerstagsjagd: Wynau – Höchi

Donnerstagsjagd: Langenthal – Roggwil

Donnerstagsjagd: Gensberg-Heimenhausen

Donnerstagsjagd: Längwald

Wildraum 5

Gruppe III Freigabe 9 Rehe

Wer 4 Tiere und mehr erwirbt, muss mindestens 2 Geissen oder 2 Kitze erlegen

Donnerstagsjagd: Lüderen – Lushütte – Hornbach

Donnerstagsjagd: Trubschachen

Wildraum 6

Gruppe III Freigabe 4 Rehe

Wer 4 Tiere erwirbt, muss mindestens 2 Geissen oder 2 Kitze erlegen
Wildraum 7

Gruppe III Freigabe 7 / 3 Rehe

Gemeinden Laupen, Mühleberg, Frauenkappelen, Neuenegg, Bern
max. 5 Zusatzpatente = Total 7 Tiere
Restlicher Wildraum
max. 1 Zusatzpatent = Total 3 Tiere

Donnerstagsjagd: Bremgartenwald

Wildraum 8

Gruppe II Freigabe 3 Rehe

Wildraum 9

Gruppe II Freigabe 3 Rehe

Wildraum 10

Gruppe III Freigabe 4 Rehe

Donnerstagsjagd: Toppwald

Donnerstagsjagd: Honegg

Wildraum 11

Gruppe I Freigabe 2 Rehe

Wildraum 12

Gruppe I Freigabe 2 Rehe

Wildraum 13

Gruppe I Freigabe 2 Rehe

Wildraum 14

Gruppe I Freigabe 2 Rehe

Wildraum 15

Gruppe I Freigabe 2 Rehe

Wildraum 16

Gruppe I Freigabe 2 Rehe

Wildraum 17

Gruppe I Freigabe 2 Rehe

Abschussgebühren für Fehlabschüsse.
Anhang 2 zu Artikel 11 und 31; JaDV
Fehlabschüsse werden auf das persönliche Abschusskontingent angerechnet und auf Grund des bei der Kontrolle ermittelten Körpergewichts (ausgeweidet, in der Decke, mit Haupt) wie folgt mit einer Gebühr belegt:
Falsche Kategorie Reh: Fr. 30.-
Zusätzlich bei Rehen, welche anstelle eines Rehkitzes erlegt wurden: für jedes volle Kg über 12 Kg Für jedes Kg Körpergewicht Fr. 14.-
Bei Trophäenträgern wird zusätzlich das Haupt mit der Trophäe beschlagnahmt.
Wildmarkenersatz bei untergewichtigen Tieren
Rehkitze oder Schmalrehe unter 8 Kilogramm gelten als untergewichtig (Rehkitze unter 10kg im Perimeter des Wald-Wild Konzeptes Längwald). Die Wildmarke wird kostenlos ersetzt und der Eintrag in die Abschusskontrolle ist dementsprechend zu kommentieren. Das Tier wird der Jägerin oder dem Jäger überlassen.