Patent B – Reh

JAGORDNUNG 2024

Kategorien von jagdbaren Tierarten Art. 1; JaDV

Der Abschuss von Rehen mit dem Patent B kann für folgende Kategorien bewilligt werden:

a Rehbock (Kategorie B1),
b Rehgeiss (Kategorie B2),
c Rehkitz (Kategorie B3),

Jagd mit dem Patent B (Rehjagd)

Grundfreigabe:

  • 2 Rehe: 1 Rehbock (Kategorie B1) oder 1 Rehgeiss (Kategorie B2) und 1 Rehkitz (Kategorie B3).
  • Die Waldschnepfe ist in den Wildräumen 1 und 2 jagdbar.
  • Feld- und Schneehasen dürfen im ganzen Kanton nicht erlegt werden.

Pro Jäger/Jägerin können maximal 9 Rehe erworben werden!

Gruppe I:
Wildräume 11, 12, 13, 14, 15, 16 und 17
Patent B (Jagd ohne Zusatzpatent)
1 Rehbock (Kat. B1) oder 1 Rehgeiss (Kat. B2) und 1 Rehkitz   (Kat. B3)
max. 2 Rehe in dieser Gruppe

Gruppe II:
Wildräume 1, 2, 8 und 9
Patent B + ein Zusatzpatent B
1 Rehbock (Kat. B1) und 1 Rehgeiss (Kat. B2) und 1 Rehkitz (Kat. B3)
max. 3 Rehe in dieser Gruppe

Gruppe III:
Wildräume 3, 4, 5, 6, 7 und 10
ab dem 4. Reh müssen die Abschüsse in dieser Gruppe erfolgen
Patent B + Zusatzpatente B
1 Rehbock (Kat. B1) und 1 Rehgeiss (Kat. B2) und 1 Rehkitz (Kat. B3)
wer 4 Tiere und mehr erwirbt, muss mind. 2 Geissen oder 2 Kitze erlegen
(Ausnahmen: Wildräume 3, 7 und 10)

Besondere Vorschriften:

WR 3 max. 6 Zusatzpatente = Total 8 Tiere
WR 4 max. 7 Zusatzpatente = Total 9 Tiere
Markenersatz für Rehkitze unter 10 kg im Perimeter des Wald-Wild Konzeptes Längwald (Karte mit Grenzverläufen siehe Homepage des Jagdinspektorates www.be.ch/jagd)  
WR 5 max. 7 Zusatzpatente = Total 9 Tiere
WR 6 max. 2 Zusatzpatente = Total 4 Tiere
WR 7 Gemeinden Laupen, Mühleberg, Frauenkappelen, Neuenegg, Bern max. 5 Zusatzpatente = Total 7 Tiere restlicher Wildraum max. 1 Zusatzpatent = Total 3 Tiere
WR 8 WSG Schüpfenflue Nr. 69  Grundpatent = Total 2 Tiere
WR 10 max. 2 Zusatzpatente = Total 4 Tiere
WR 1,4,5,7,10 Donnerstagjagd Reh in ausgewählten Schwerpunktgebieten (Karte mit Grenzverläufen siehe Homepage des Jagdinspektorates www.be.ch/jagd)

Markierte oder besenderte Wildtiere
Markierte Rehe können erlegt werden, sind jedoch umgehend mit den nötigen Angaben dem zuständigen Wildhüter zu melden.

Donnerstagsjagd

Für die kommende Jagdsaison wird die Möglichkeit der Donnerstagsjagd weitergeführt. Gemäss Art. 10 Abs. 3 der Jagdverordnung vom 26. Februar 2003 (JaV; BSG 922.111) kann die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion jeweils für eine Jagdsaison in Waldgebieten mit kritischen und untragbaren Wildtiereinfluss die Ansitzjagd auf Rehwild an Donnerstagen erlauben.

  • Um den Aufwand für alle Beteiligten möglichst gering zu halten, braucht es nur eine Meldung beim zuständigen Wildhüter bis am Vortag (Mittwoch) mit Angabe des Jagdgebiets.
  • Die Jagdgebiete werden vor Beginn der Jagd auf der Homepage des Jagdinspektorates publiziert (Karte zum Herunterladen und Ausdrucken).
  • Erlaubt ist die Ansitz- und Pirschjagd ohne Einsatz von Jagdhunden. Das gegenseitige Zudrücken ist verboten.

 Ansonsten gelten die allgemeinen Jagdvorschriften.

Wildraum 1
Les Convers

Gruppe II Freigabe 3 Rehe

Donnerstagsjagd: Les Convers – Renan - Sonvilier

Wildraum 2

Gruppe II Freigabe 3 Rehe

Wildraum 3

Gruppe III Freigabe 8 Rehe

Wildraum 4

Gruppe III Freigabe 9 Rehe

Wer 4 Tiere und mehr erwirbt, muss mindestens 2 Geissen oder 2 Kitze erlegen

Donnerstagsjagd: Bergwald

Donnerstagsjagd: Wynau – Höchi

Donnerstagsjagd: Langenthal – Roggwil

Donnerstagsjagd: Gensberg-Heimenhausen

Donnerstagsjagd: Längwald

Wildraum 5

Gruppe III Freigabe 9 Rehe

Wer 4 Tiere und mehr erwirbt, muss mindestens 2 Geissen oder 2 Kitze erlegen

Donnerstagsjagd: Lüderen – Lushütte – Hornbach

Donnerstagsjagd: Trubschachen

Wildraum 6

Gruppe III Freigabe 4 Rehe

Wer 4 Tiere erwirbt, muss mindestens 2 Geissen oder 2 Kitze erlegen
Wildraum 7

Gruppe III Freigabe 7 / 3 Rehe

Gemeinden Laupen, Mühleberg, Frauenkappelen, Neuenegg, Bern
max. 5 Zusatzpatente = Total 7 Tiere
Restlicher Wildraum
max. 1 Zusatzpatent = Total 3 Tiere

Donnerstagsjagd: Bremgartenwald

Wildraum 8

Gruppe II Freigabe 3 Rehe

Wildraum 9

Gruppe II Freigabe 3 Rehe

Wildraum 10

Gruppe III Freigabe 4 Rehe

Donnerstagsjagd: Toppwald

Donnerstagsjagd: Honegg

Wildraum 11

Gruppe I Freigabe 2 Rehe

Wildraum 12

Gruppe I Freigabe 2 Rehe

Wildraum 13

Gruppe I Freigabe 2 Rehe

Wildraum 14

Gruppe I Freigabe 2 Rehe

Wildraum 15

Gruppe I Freigabe 2 Rehe

Wildraum 16

Gruppe I Freigabe 2 Rehe

Wildraum 17

Gruppe I Freigabe 2 Rehe

Abschussgebühren für Fehlabschüsse.
Anhang 2 zu Artikel 11 und 31;
Fehlabschüsse werden auf das persönliche Abschusskontingent angerechnet und auf Grund des bei der Kontrolle ermittelten Körpergewichts (ausgeweidet, in der Decke, mit Haupt) wie folgt mit einer Gebühr belegt:
Falsche Kategorie Reh: Fr. 30.-
Zusätzlich bei Rehen, welche anstelle eines Rehkitzes erlegt wurden: für jedes volle Kg über 12 Kg Für jedes Kg Körpergewicht Fr. 14.-
Bei Trophäenträgern wird zusätzlich das Haupt mit der Trophäe beschlagnahmt.
Wildmarkenersatz bei untergewichtigen Tieren
Rehkitze oder Schmalrehe unter 8 Kilogramm gelten als untergewichtig. Die Wildmarke wird kostenlos ersetzt und der Eintrag in die Abschusskontrolle ist dementsprechend zu kommentieren. Das Tier wird der Jägerin oder dem Jäger überlassen.