Patent A – Gämse
JAGORDNUNG 2024
Kategorien von jagdbaren Tierarten Art. 1; JaDV
Der Abschuss von Gämsen mit dem Patent A kann für folgende Kategorien bewilligt werden:
a | Gämsbock älter als 2 Jahre (Kategorie A1), |
b | Gämsgeiss älter als 2 Jahre (Kategorie A2), |
c | Gämsjährling männlich (Kategorie A3) |
d | Gämsjährling weiblich (Kategorie A4). |
Jagd mit dem Patent A (Gämsjagd)
Grundfreigabe:
- 1 Gämse: 1 Gämsgeiss (Kategorie A2) oder 1 Gämsjährling (Kategorie A3 / A4)
Zusatzpatent A:
- 1 Gämse: Ein Tier der noch nicht erlegten Kategorie A2, A3 oder A4 oder ein Tier der Kategorie A1; max. 1 Jährling (Kategorie A3 / A4)
- 1 Murmeltier (ohne Wildraum 1 und 11 Sektor West)
Wildräume 1 und 2
Wildräume 3 und 4
Wildraum 5
Wildräume 6 & 7
Wildraum 8
Wildraum 9
Wildraum 10
Wildraum 11
Wildraum 12
Wildschutzgebiet: Längenberg (Nr. 27)
In der Zone l b ist die Jagd auf Murmeltiere und auf männliche Gämsen der Kategorien A l (Gämsbock älter als 2 Jahre) und A3 (Bockjährling) gemäss Anhang 2 zur WTSchV verboten.
(Entspricht dem früheren Gämsbockschongebiet Walpersberg – Bremerhorn; Gde. Erlenbach)
Wildschutzgebiet: Scheibe (Nr. 31)
In der Zone l b ist die Jagd auf Murmeltiere und auf männliche Gämsen der Kategorien Al (Gämsbock älter als 2 Jahre) und A3 (Bockjährling) gemäss Anhang 2 zur WTSchV verboten.
Wildraum 13
Wildschutzgebiet Giferhorn Nr. 12
In den Zonen 1 und 2 ist die Jagd auf die Gämse vom10. September bis 30. September gestattet. In der Zone 3 ist die Jagd auf männliche Gämsen der Kategorien Al (Gämsbock älter als 2Jahre) und A3 (Bockjährling) gemäss Anhang 2 zur WTSchV verboten.
Wildschutzgebiet Tschärzis-Wispilen Nr. 36
In den Zonen 1 und 2 ist die Jagd auf die Gämse vom 10. September bis 30. September gestattet. In der Zone 3 ist die Jagd auf männliche Gämsen der Kategorien Al (Gämsbock älter als 2 Jahre) und A3 (Bockjährling) gemäss Anhang 2 zur WTSchV verboten.
Wildraum 14
Schongebiet für den Gämsbock
Im Wildraum 14 bleibt für die Jagdperioden 2023 bis 2027 das Schongebiet bestehen. Bitte um Beachtung der neuen Linienführung seit 2023. In diesem Gebiet dürfen keine männlichen Gämsen der Kategorien Al (Gämsbock älter als 2 Jahre) und A3 (Bockjährlinge) erlegt werden.
Achsetberg-Elsigen (Gemeinde Frutigen)
Grenzen: Elsighorn Pt. 2341 in nördlicher Richtung dem Grat folgend über Pt. 2051 Pt.1847 Pt. 1621.8 bis zur Ausserhornstrasse. Dieser Strasse abwärts entlang bis zum nächsten Gebäude (K:615`415/156’387). Nun dem Wanderweg in südwestlicher Richtung folgend über Pt. 1524 zu Pt.
1693, Obere Achsetberg. Weiter in südlicher Richtung dem Wanderweg unterhalb den Felsen entlang bis zur Einmündung in die Elsigenalpstrasse. Dieser aufwärts folgend bis Obere Elsige zu Pt. 1932,
Restaurant Elsigehütte. Von da in nördlicher Richtung der Strasse aufwärts folgend bis zu Pt. 2007. Weiter dem Skilifttrasse aufwärts folgend zu Pt. 2286. Von da in nordöstlicher Richtung dem Grat folgend bis zum Elsighorn Pt. 2341.
Wildraum 15
Wildraum 16
Wildraum 17
Datenerhebung Gämse 2024
Vorweisungspflicht Art. 18; JaDV
1 Rothirsche und nicht der vorgeschriebenen Kategorie entsprechend erlegte Gämsen, Rehe und Wildschweine sowie erlegte Muttertiere gemäss Artikel 11 JaV [BSG 922.111] sind der Wildhüterin oder dem Wildhüter innert 24 Stunden zu melden und der Kontrollstelle (Wildhüterin oder Wildhüter bzw. freiwillige Jagdaufseherin oder freiwilliger Jagdaufseher) vorzuweisen.
2 Die Wildtiere sind ganz ausgeweidet, ohne Lunge, Herz und Leber vorzuweisen. Jeder weitere Eingriff am Tierkörper ist untersagt.
Fehlabschüsse Art. 11; JaV
Schutz Milch tragender Muttertiere, Fehlabschüsse
1 Milch tragende Gämsgeissen und Hirschkühe dürfen nicht erlegt werden.
2 Wird eine Milch tragende Gämsgeiss oder Hirschkuh trotz sorgfältigem Ansprechen nicht erkannt und erlegt, muss die Erlegerin oder der Erleger das Tier in die Abschusskontrolle eintragen und die in Anhang 2 festgelegte Gebühr entrichten.
Anhang 2 zu Artikel 11 und 31;
Abschussgebühren für Fehlabschüsse
Fehlabschüsse werden auf das persönliche Abschusskontingent angerechnet und auf Grund des bei der Kontrolle ermittelten Körpergewichts (ausgeweidet, in der Decke, mit Haupt) wie folgt mit einer Gebühr belegt:
Falsche Kategorie Gämse: Für jedes Kg Körpergewicht Fr. 12.-
Bei Trophäenträgern wird zusätzlich das Haupt mit der Trophäe beschlagnahmt.
Schutz der Muttertiere: Milch tragende Gämsgeiss Fr. 100.-
Bei Trophäenträgern wird zusätzlich das Haupt mit der Trophäe beschlagnahmt.
Verstösse gegen die Weidgerechtigkeit Art. 12; JaV
Gegen die Weidgerechtigkeit verstösst, wer von ihren Jungtieren begleitete Gämsgeissen, Hirschkühe oder Wildschweinbachen erlegt.
Wildmarkenersatz bei untergewichtigen Tieren
Die Karten mit den Wildschutzgebieten und Zonen sind auf dem Geoportal des Kantons Bern unter Jagdkarte abrufbar:
www.geo.apps.be.ch => Karten => Suchbegriff «Jagdkarte»