Herbstzeit ist Jagdzeit
Der Berner Jägerverband BEJV informiert die Bevölkerung zu der bevorstehenden Jagdsaison. In den Wäldern im ganzen Kanton Bern wird es vor allem ab dem 1. Oktober, mit dem Beginn der Rehjagd, vermehrt zum Zusammentreffen zwischen anderen Waldnutzern und Jägerinnen und Jägern kommen.
In der Zeit vom 1. Oktober bis und mit 15. November darf im ganzen Kantonsgebiet die Rehjagd ausgeübt werden, und zwar am Montag, Mittwoch und Samstag. Die Rehjagd am Donnerstag wird nur erlaubt, wenn in einem bestimmten Gebiet das Wild untragbare Schäden am Wald anrichtet.
Insbesondere an schönen Herbsttagen kommt die nicht-jagende Bevölkerung in den nächsten Wochen wieder vermehrt mit der Jagd in Kontakt. Der Berner Jägerverband (BEJV) ist überzeugt davon, dass ein Nebeneinander von Spaziergängern, Joggerinnen, Bikern, Pilzsammlern, Reiterinnen, Hundebesitzern etc. und der Berner Jägerschaft problemlos möglich ist. Dafür braucht es etwas gegenseitige Rücksichtnahme und wenn nötig, das direkte Gespräch. Sämtliche Freizeitaktivitäten können auch während der Jagd gefahrlos ausgeübt werden. Nichtjagende Hundebesitzer werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Hunde jederzeit unter wirksamer Kontrolle haben müssen. Insbesondere dürfen ihre Hunde auch während der Jagdzeit nicht jagen.
Die Berner Jägerinnen und Jäger sind jederzeit gerne bereit, interessierten Personen – vor allem andern Waldnutzern – Auskunft zu geben zur Jagdausübung, einem der ältesten Handwerke der Welt.
Jagdinspektorat des Kantons Bern
Für Auskünfte:
Lorenz Hess, Präsident Berner Jägerverband, 079 356 59 26
| PATENT B REHWILD | |||
| Jagdbare Art | September | Oktober | November |
| Reh | 01.10. - 15.11. | ||
Wichtige Informationen zur Rehjagd:
- Jagdzeit: 1. Oktober bis 15. November
- Jagdtage: Montag, Mittwoch, Samstag
- Schontage: Dienstag, Donnerstag, Freitag (Ausnahme: Donnerstagsjagd in bestimmten Gebieten)
- Donnerstagsjagd: In den Wildräumen 1, 4, 5, 7 und 10 bei untragbaren Wildschäden (Anmeldung beim Wildhüter bis Mittwoch erforderlich)
- Waldstrassen dürfen vom 1. September bis 30. November für die Ausübung der Jagd befahren werden.
Besondere Vorschriften:
Donnerstagsjagd Reh
Wildräume 1,4,5,7,10 Donnerstagjagd Reh in ausgewählten Schwerpunktgebieten (Karte mit Grenzverläufen siehe auch Homepage des Jagdinspektorates www.be.ch/jagd)
Die Rehjagd am Donnerstag wird erlaubt, wenn das Wild untragbare Schäden am Wald anrichtet. Sie gilt jeweils für eine Jagdsaison in den festgelegten Gebieten.
Wildraum 1
Donnerstagsjagd: Les Convers – Renan - Sonvilier
Wildraum 4
Donnerstagsjagd: Bergwald
Donnerstagsjagd: Wynau – Höchi
Donnerstagsjagd: Langenthal – Roggwil
Donnerstagsjagd: Gensberg-Heimenhausen
Donnerstagsjagd: Längwald
Wildraum 5
Donnerstagsjagd: Lüderen – Lushütte – Hornbach
Donnerstagsjagd: Trubschachen
Wildraum 7
Donnerstagsjagd: Bremgartenwald
Wildraum 10
Donnerstagsjagd: Toppwald
Donnerstagsjagd: Honegg










