Wildbrethygiene
Wildkrankheiten
Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (Amt für Veterinärwesen) des Kantons Bern hat ein Merkblatt zusammengestellt zum Thema «Lebensmittelrechtliche Vorgaben für Jagdwild».
Trichinellenuntersuchung
Die Trichinellenuntersuchung ist bei Wildschweinen obligatorisch. Für die Untersuchung müssen Muskelproben von Zwerchfell, Zunge oder Vorderlauf durch die Jägerin oder den Jäger oder den Metzger entnommen und in ein Labor geschickt werden. Für Wildschweine, die als Lebensmittel verwertet werden sollen, muss ein negatives Trichinellen-Untersuchungsresultat vorliegen. Der Abnehmerin oder dem Abnehmer des erlegten Wildschweins ist eine Kopie des Laborberichts auszuhändigen.
Trichinellenuntersuchung – Merkblatt
Afrikanische Schweinepest
Merkblatt für Jäger des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Weitere Informationen zum Lebensmittelrecht bei der Jagd sind hier verfügbar