Basispatent

JAGORDNUNG  2023 / 2024

Jagd mit dem Basispatent

  1. Pro Patent darf nur ein Fasanenhahn erlegt werden. Die Fasanenhenne ist nicht jagdbar.
  2. Gestützt auf Artikel 3 der Verordnung vom 29. Februar 1988 über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV; SR 922.01) wird die Verwendung von Taschenlampen auf dem Dachsansitz im September gestattet.

NEU

Baujagd * Art. 16a; JaV

  1.  Die Jagd mit Hunden in natürlichen Bodenbauen der Wildtiere (Baujagd) ist verboten.
  2.  Angeschossenes Wild und im Bau gebliebene Jagdhunde dürfen nur unter Beizug der Wildhüterin oder des Wildhüters ausgegraben werden.

Anlegen von Luderplätzen * Art. 13; JaDV

Abseits von Wegen ist das Anlegen von geordneten Luderplätzen für die Fuchsjagd gestattet; es darf jedoch kein Schweinefleisch ausgelegt werden.